Überschrift 1
Datenverarbeitungen, die ein Hotel von einem Kunden benötigt, sind oft zulässig, wenn sie sich auf das Erforderliche zur Vorbereitung eines Vertrags und dessen Erfüllung beschränken.
Allerdings dürfen auf dieser Grundlage keine besonderen Daten des Kunden (z.B. Daten im Zusammenhang mit dem körperlichen oder geistigen Zustand eines Kunden, einschließlich eingeschränkter Mobilität oder Daten zum Sexualleben, zu Religion und Weltanschauung) verarbeitet werden. In diesen Fällen ist zusätzlich zu empfehlen, als Rechtsgrundlage eine ausdrückliche, präzise und rechtswirksame Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Auf diese Weise kann man die Verarbeitung weiterer Daten des Betroffenen absichern, damit die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Kunden immer wieder berücksichtigt werden können.